Herr und Frau Sterr im Garten
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Herr und Frau S. im Garten

Am Schauplatz Gericht

Alles begann am Parkplatz Nummer 14

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Es geht um nervenaufreibende und teure Prozesse, die mit scheinbar banalen Problemen begonnen haben.

Welcher Hausbewohner hat ein Recht auf den gut gelegenen Stellplatz Nummer 14 in der Parkgarage und wer muss den weniger schönen Parkplatz Nummer 16 gleich neben einer Säule nehmen? Ist so ein Streit es wirklich wert, dass man einander in einer Linzer Wohnhausanlage wüst beschimpft, bedroht und regelmäßig die Polizei gerufen wird?

Herr S. am Parkplatz Nummer 14
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Herr S. am Parkplatz Nummer 14

Darf in einer burgenländischen Ortschaft jedermann an den Sträuchern einer zugereisten Wienerin herumschnipseln, wenn die auf ein Grundstück der Gemeinde hinüberragen? Welche Rechtsfolge hat eine über die Grundstücksgrenze ragende Regenrinne? Und hat der Bürgermeister wirklich veranlasst, dass die Frau ihr Wahlrecht in der Gemeinde verliert, obwohl sie sagt, dass sie dort ständig wohnt?

Die umstrittene Regenrinne
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Die umstrittene Regenrinne

Eine Wiener Kleingärtnerin wird behördlich aufgefordert, ihr Mobilwohnheim abzureißen, weil es um 2,8 Quadratmeter zu groß sein soll. Sie sagt, dass das in dieser Siedlung bei einer großen Zahl der anderen Pächter auch der Fall ist. Muss nur sie abreißen oder alle anderen auch? Oder findet die Politik in so einem Fall eine Lösung?

Ein Anrainer und Frau S.
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Ein Anrainer und Frau S.

Ein Nachbarstreit um die Höhe einer Hecke in einer oberösterreichischen Ortschaft führte dazu, dass ein älterer Herr sein Haus teilweise abreißen musste. Ist daran vielleicht die Gemeinde schuld, die beim Abrissbescheid einen Fehler gemacht haben soll? 

Herr K. in seinem Haus
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Herr K. in seinem Haus