Am Schauplatz Gericht
Die Toten von Lech
Diverse Variationen des Strafrechtes stehen im Mittelpunkt dieser Ausgabe von „Am Schauplatz Gericht“. Der Verdacht der fahrlässigen Tötung in einem Hotel in einem Nobelort, dem die Behörden angeblich nicht ausreichend nachgegangen sind. Eine Sachbeschädigung in der Steiermark, konkret das Umschneiden diverser Buchen im Wert von angeblich 25.000 Euro im Zuge eines Nachbarschaftskonfliktes, und die Nichtbefolgung eines Abbruchbescheides in Oberösterreich.
Fall 1: Mitten in der touristischen Hochsaison im Februar 2023 erschüttert ein tödlicher Unfall den Wintersportort Lech in Vorarlberg. Zwei Mitarbeiter eines Hotels sterben in einem Silo, in dem Holzpellets für die Heizung gelagert waren, an einer Kohlenmonoxydvergiftung. Der vermutliche Unfallhergang: Der Hausmeister war in das Pelletslager gegangen und dort bewusstlos umgefallen, der Hoteldirektor versuchte ihn zu retten, beide kamen ums Leben. Die Ermittlungen zu dem Arbeitsunfall werden tags darauf eingestellt und auch die Staatsanwaltschaft schließt den Akt. Der Zwillingsbruder eines der beiden Toten und dessen Anwältin sehen allerdings eine Reihe von Ungereimtheiten und möchten, dass wegen fahrlässiger Tötung gegen die Hotelbetreiber ermittelt wird.
Fall 2: Eigentlich wollte der 71-jährige Landwirt und studierte Agrarökonom Dr. Johannes H. für etwas mehr Licht und weniger Schatten auf seinem Kartoffelacker sorgen, geendet hat alles aber am Straflandesgericht Leoben. Weil nämlich die Rotbuchen des Nachbarn direkt an der Grundstückgrenze über die Jahre immer größer und größer wurden, beauftragte Dr. H. einen Freund sich ohne Zustimmung des Nachbarn Zutritt zu dessen Grundstück zu verschaffen und die Buchen zu fällen. Dr. H. musste sich daher im Sommer (Juni) wegen schwerer Sachbeschädigung (als Bestimmungstäter) vor dem Straflandesgericht verantworten. Der Eigentümer der 12 umgeschnittenen Buchen forderte überdies an die 25.000 Euro Schadenersatz.
Fall 3: Frau R und ihr Lebensgefährte kämpfen seit etlichen Jahren um den Erhalt eines 300 Jahre alten Bauernhauses. Gerne hätten sie es saniert und umgebaut. Aber das ist nach der jetzigen Rechtslage nicht möglich, da die Grundfläche, auf der das Bauernhaus steht, vor einigen Jahren umgewidmet wurde. Und zwar von Bauland in Grünland. Der Abbruchbescheid ist schon längst rechtskräftig und die Bezirkshauptmannschaft verhängt bereits Geldstrafen, weil Frau R das Gebäude noch nicht abgerissen hat. Kann es noch gerettet werden?