Votingregeln für „9 Plätze 9 Schätze“
§1 Sendung
1. Bei der Liveshow "9 Plätze 9 Schätze 2024“ wird im Finale aus den 9 Bundesländern von der Jury und den Zuschauern zu Hause ein Sieger-Bundesland ermittelt.
2. Die Entscheidungen darüber, wer als Sieger hervorgeht, wird einerseits durch Entscheidung des Juryteams und andererseits per Televoting von den Zuseherinnen und Zusehern unter Aufsicht eines Notars getroffen.
§2 Durchführung
1. Teilnahme
Die Teilnahme an den Votings ist dem Publikum per Telefonanruf und SMS an die in der Show kommunizierten Telefonnummern möglich.
2. Votingdurchgang
Das Voting beginnt zu dem Zeitpunkt, wenn es der/die Moderator/in in der Show verkündet. Das Ende des Votings wird ebenfalls vom Moderator/von der Moderatorin verbal und/oder mit einem Insert grafisch verkündet.
Aus den 9 Teilnehmern wird 1 Gewinner ermittelt, der in Summe die meisten Jury-Ranking-Punkte und Punkte aus dem Ranking des Publikums-Votings, das sich aus Telefonanrufen und SMS zusammensetzt, erhalten hat.
3. Juryvoting
Jedes Bundesland wird von einem Promi-Juror vertreten. Am Ende jeder Vorstellungsrunde geben 8 Promis zum jeweiligen Bundesland anonym ihre Punkte ab. Der Promi-Juror des aktuell zur Wahl stehenden Bundeslandes darf keine Punkte abgeben. Aus den Summen der abgegebenen Punkte der Promis ergibt sich ein Ranking. Das Bundesland mit den meisten Juroren-Stimmen erhält 9 Punkte. Der Zweitplatzierte erhält 8 Punkte und so weiter. Bis zum Bundesland mit den wenigsten Juroren- Stimmen, das nur einen Ranking-Punkt erhält.
Haben mehrere Bundesländer die gleiche Anzahl an Jurypunkten und teilen sich damit einen Rang, erhalten sie auch die gleiche Anzahl an Wertungspunkten. Wichtig: das Bundesland auf dem nachfolgenden Rang nach solchen „ex aequo Bundesländer“ erhält trotzdem nur einen Wertungspunkt weniger. Analog dazu rücken auch alle weiteren Bundesländer im Punkte Ranking auf.
4. Publikumsvoting
Analog zu der Ranking Punkte Vergabe der Juroren (siehe §2.3) ergibt sich über die Summen der Stimmen der Anrufer für das jeweilige Bundesland ein Ranking von 1 bis 9 Ranking Punkten. Wobei auch hier das Bundesland mit den meisten Stimmen 9 Punkte erhält. Bei Gleichständen beim Publikumsvoting wird gleich verfahren wie beim Jurorenvoting siehe §2.3
5. Gleichstände
Haben zwei oder mehrere Teilnehmer am Ende der jeweiligen Wahlzeit bei der Summe aus den Ranking Punkten von Jury- und Publikumsvoting gleich viele Punkte, so erhält derjenige die höhere Punkteanzahl, der beim Publikumsvoting mehr Stimmen erhalten hat.
§3 Dauer des Votings
1. (a) Das Voting beginnt in jenem Augenblick, in dem der/die Moderator/in nach der Ausstrahlung des letzten von 9 Beiträgen den Start des Votings bekannt gibt.
(b) Das Voting endet nach einem Show-Act und wird durch den/die Moderator/in und/oder Einblendung mit Insert beendet.
§4 Ergebnisermittlung des Publikumsvotings und Plausibilität
1. Das Ergebnis des Votings setzt sich aus Telefonanrufen und Votings via SMS zusammen, wobei grundsätzlich nur jene Telefonanrufe und SMS berücksichtigt werden, die zwischen dem Start und dem Ende der jeweiligen Wahlzeit erfasst werden.
2. Besteht der begründete Verdacht, dass eines oder mehrere dieser Ergebnisse keine korrekten Daten liefern, ist aber nicht ermittelbar, welches Ergebnis korrekt ist, kann der ORF Sendungsverantwortliche (SV) die gesamte Abstimmung für ungültig erklären.
3. Besteht der begründete Verdacht, dass von Seiten Dritter versucht wird, die Abstimmung zu manipulieren, kann der ORF SV die gesamte Abstimmung für ungültig erklären.
4. Sollte aus technischen Gründen eine automatisierte Übermittlung der Voting Teilergebnisse an den ORF nicht möglich sein, werden diese vom Notar telefonisch eingeholt.
5. Sollte, aus welchem Grund auch immer, gar kein Ergebnis vorliegen, so wird
(a) dieser Umstand in der Sendung verlautbart und im Abstimmungsprotokoll festgehalten. ORF SV wird in diesem Fall – so das zeitlich und sachlich möglich ist, nach Rücksprache mit den im ORF für solche Entscheidungen maßgeblichen Personen – die weitere Vorgangsweise entscheiden.
(b) Wenn zu erwarten ist, dass der die Ungültigkeitserklärung verursacht habende Umstand beseitigt ist, kann der ORF SV entscheiden, die Abstimmung noch während der laufenden Sendung zu wiederholen.
(c) Ist eine nochmalige Televoting Abstimmung nicht möglich, legt die Jury gemeinsam mit dem ORF SV fest, welches Bundesland gewinnt.
6. Besteht der begründete Verdacht, dass von Seiten Dritter versucht wird, das Voting zu manipulieren, kann die Redaktion den vom Betrug betroffenen Voting Kanal von der Ermittlung des Voting-Ergebnisses ausschließen.
7. Um grobe Verzerrungen bei der Ermittlung des Voting Ergebnisses zu vermeiden behält sich der ORF vor bei Auffälligkeiten Stimmen, die auf Betrug bzw. Votingmanipulation hindeuten, aus der Wertung zu nehmen.
§5 Auslegung und Änderung der Regeln
1. Ist die Auslegung einer Bestimmung dieser Abstimmungsregeln unklar, entscheidet der ORF, wie die entsprechende Bestimmung anzuwenden ist.
2. In außergewöhnlichen Fällen kann der ORF SV zu jedem Zeitpunkt begründet eine Änderung der Regeln festlegen. Dieser Umstand ist unter Nennung der Begründung im Abstimmungsprotokoll des Notars festzuhalten.
§6 Verlautbarung
Unverzüglich nach Ende des Votings teilt der/die Notar/in das Ergebnis des Votings der Redaktion mit. In der Live-Sendung wird daraufhin das Sieger-Bundesland genannt.