
konkret
VORSORGEVOLLMACHT
Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt (z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.).
Der Wirkungsbereich einer Vorsorgevollmacht kann individuell festgelegt werden: für ein ganz bestimmtes Geschäft (z.B. Verkauf einer Immobilie), oder für generelle Angelegenheiten. Auch die Ernennung mehrerer Personen ist möglich, wie Larissa Rausch berichtet.
ERBENERMITTLUNG
Es sind meist internationale Anwaltskanzleien, die sich per E-Mail oder Brief melden und die Abwicklung einer Erbschaft anbieten. Verwiesen wird auf eine gesetzliche Erbfolge und es werden hunderttausende Euro in Aussicht gestellt. Für die Recherchearbeit wird vorab Geld verlangt. Dahinter steckt eine Betrugsmasche und diese kann ganz leicht erkannt werden, wenn man weiß, wie die eigentliche Arbeit von Erbenermittlerinnen und -Ermittlern anschaut. Kurt Reindl hat recherchiert, wie man Wahrheit von Betrug unterscheiden kann.
Über das Thema Erbenermittlung sprechen wir mit der Notarin Mag. Martina Wölbitsch.
LINKS zur Sendung
· Vorsorgevollmacht - oesterreich.gv.at
· Erben, die nicht ausgeforscht werden können - oesterreich.gv.at