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Recht auf Reparatur

Für Unternehmer*innen gibt es ab 1. Oktober 2026 neue Pflichten gegenüber Verbraucher*innen. Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ (kurz R2R) ist am 30.7.2024 in Kraft getreten. In Österreich wurde die Richtlinie durch das Warenreparaturrichtlinie­-Umsetzungsgesetz (kurz WaRUG) umgesetzt. Durch die Änderungen sollen Reparaturen forciert, somit Nachhaltigkeit gefördert und weiters Konsumentenrecht gestärkt werden. Aber wie bei jeder Regelung gibt es auch Ausnahmen. So ist das Recht auf Reparatur nicht für alle elektrischen Geräte automatisch kostenlos, wie Caro Picker informiert.
Im Studio erklärt Kenny Lang aus unserer Redaktion die wichtigsten Details für Konsument*innen.

Neue Regeln für E-Mopeds

Und ebenfalls am morgen müssen Elektromopeds vom Radweg. Dazu zählen elektrisch angetriebene Zweiräder, mit und ohne Pedale. Sie gehören nun den Kraftfahrzeugen an, müssen also auf der Straße fahren. Zulassung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Prüfplakette, Lenkberechtigung und Helm werden verpflichtend. Diese Neuregelung gilt unabhängig vom Kaufzeitpunkt, Kaufort, Herkunftsort des Lenkers oder ob man in Österreich z.B. gerade nur auf Urlaub ist. Relevant für die Einordnung ist die vom Hersteller festgelegte Sitzposition.
Martin Hoffer vom ÖAMTC erklärt genau, welche E-Fahrzeuge ab 1. Oktober 2026 nicht mehr auf dem Fahrradweg unterwegs sein dürfen.

LINKS zur Sendung

Recht auf Reparatur - AK OÖ
Neue Regeln für E-Mopeds - ÖAMTC