konkret
KAPUTTES TV GERÄT
Eine Familie aus Niederösterreich hast sich bei uns gemeldet, da die Versicherung sich weigert einen Schaden an ihrem Fernseher zu bezahlen. Es war eine Situation, die sich zigmal in Familien abspielt. Die Enkelkinder waren bei den Großeltern und haben herumgetobt und ein Plastikbecher wurde unbeabsichtigt an den Fernseher geworfen. Das TV-Gerät war danach kaputt. Sofort wurde der Hergang und der Schaden der Versicherung gemeldet, doch diese lehnte die Deckung des Schadens ab. Sascha Stefanaktis hat sich die ganze Geschichte erzählen lassen.
Mit dem Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Steiermark sprechen wir dann über das Thema Beweislast, und die Deckungspflichten von Haushaltsversicherungen.
MARVIN GIBT ANTWORT
Im heutigen „Marvin gibt Antwort“ werden Fragen unserer Zuseherinnen und Zuseher beantwortet, wie zum Beispiel, wie es mit dem Datenschutz geregelt ist, wenn eine Lebensversicherung ausbezahlt werden soll. Oder ob man einen Fahrradfahrer - Fahrradfahrerin - überholen darf, und bei dem Überholvorgang eventuell eine Sperrlinie überfährt.
Wenn Sie eine Frage an Marvin haben, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Marvin gibt Antwort“. Hier geht's zur Mail.
UNGELIEBTE GESCHENKE
Vielleicht geht's Ihnen gerade auch so: Es fehlt noch ein wichtiges Weihnachtgeschenk - Sie wissen aber bis zuletzt nicht wirklich was passen könnte - und dann: Der Verlegenheitskauf. Manchmal geht es gut, oft jedoch nicht. Was also tun mit ungeliebten Geschenken? Habe man ein Recht auf Umtausch? Matthias Linke hat sich schlau gemacht, was man tun kann, wenn das Geschenk so gar nicht den eigenen Ansprüchen genügt, oder völlig deplatziert ist.