Barbara Karlich - Talk um 4

Tabuthema Erbschaft: Vorsorgen statt streiten

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Im Erbfall ist eine frühzeitige Planung entscheidend, um Konflikte zu vermeiden.

Viele Menschen beschäftigen sich erst spät oder gar nicht mit der Regelung ihres Nachlasses, was zu Unsicherheiten und potenziellen Streitigkeiten führen kann. Dabei bietet eine rechtzeitige Nachlassplanung die Chance, den eigenen Willen klar zu kommunizieren und die Familie einzubeziehen. Vom offenen Gespräch über die Erstellung eines Testaments bis hin zur professionellen Beratung gibt es vielfältige Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen. Eine rechtzeitige Planung kann nicht nur finanzielle Aspekte regeln, sondern auch emotionale Belastungen für die Hinterbliebenen minimieren und den Familienfrieden erhalten.

Markus, Inhaber eines Bestattungsunternehmens
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Markus, Inhaber eines Bestattungsunternehmens

Markus hat als Bestattungsunternehmer täglich mit dem Tod zu tun, was ihn dazu motiviert hat, rechtzeitig vorzusorgen.

http://www.pinter-gmbh.at

Erika, Heimhelferin in Pension
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Erika, Heimhelferin in Pension

Erika ist überzeugt, dass nach ihrem Ableben in der Familie nicht gestritten wird. Sie hat bereits vor Jahren umfassend ihren letzten Willen geregelt.

Joachim, Steinmetzmeister
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Joachim, Steinmetzmeister

Joachim hat bei der Firmenübernahme ein Testament aufgesetzt, um Erbstreitigkeiten im Zusammenhang mit seinem Unternehmen zu unterbinden.

http://www.kaindlbauer.com

Annemarie, Medizinische Assistentin in Pension
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Annemarie, Medizinische Assistentin in Pension

Annemarie hat nicht nur eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht beim Notar hinterlegt, sondern auch ein Veräußerungsverbot für ihre Eigentumswohnung festgelegt.

Stefanie, Landwirtin
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Stefanie, Landwirtin

Stefanie wollte unbedingt in jungen Jahren umfassend vorsorgen, um eine stabile Grundlage für ihre drei Kinder zu schaffen.

Brigitte, Verkäuferin in Pension
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Brigitte, Verkäuferin in Pension

Brigitte ist ledig und hat keine Kinder. Da sie nicht möchte, dass ihr Hab und Gut nach ihrem Ableben an den Staat fällt, hat sie es bereits einer gemeinnützigen Organisation vermacht.

Mag. Ludwig Draxler, Rechtsanwalt
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Mag. Ludwig Draxler, Rechtsanwalt

http://www.draxlaw.com