
Start des Host City Bewerbungsprozesses
Mit Österreichs Sieg beim Eurovision Song Contest in Basel stand auch fest, dass der ESC 2026 in Österreich stattfinden wird. Zentrale Frage ist, in welcher Stadt der Megaevent über die Bühne geht. Nun wurde der Bewerbungsprozess für die Host City des Eurovision Song Contests 2026 gestartet. Bis 4. Juli können die Bewerbungsunterlagen von österreichischen Städten und Gemeinden beim ORF eingereicht werden.
Wertschöpfung und Imagegewinn
Die Erfahrungen vergangener Austragungsorte zeigen eindrucksvoll, dass die jeweilige Gastgeberstadt erheblich wirtschaftlich profitiert – etwa durch Tourismus, internationale Sichtbarkeit, lokale Wertschöpfung sowie langfristige Imagegewinne. Am Beispiel Liverpool 2023, wo der ESC mit umfangreichen Studien begleitet wurde, lassen sich die positiven Effekte, die eine Host-City durch die Austragung des ESC erzielen kann, in Zahlen fassen: Der Song Contest 2023 und die mit ihm in Verbindung stehenden Events zählten insgesamt 473.000 BesucherInnen. Durch den ESC wurden in dieser Zeit in der Region Liverpool rund £ 55 Millionen Umsatz zusätzlich generiert.
Auch Basel konnte direkt nach dem Finale bereits eine erste positive Bilanz ziehen: Mehr als 500.000 Menschen waren in der St. Jakobshalle, bei der Opening Ceremony und den Eventlocations wie dem Eurovision Village und dem Eurovision Square mit dabei. Die Hotelauslastung lag rund um das Finale bei 95 Prozent. Insgesamt wurden rund 50.000 Gästenächtigungen erzielt.
Kriterien und Mindestanforderungen
Für die Teilnahme am Auswahlprozess müssen interessierte österreichische Städte und Gemeinden die von der European Broadcasting Union (EBU) vorgegebenen Kriterien erfüllen, welche eine voll ausgestattete Veranstaltungshalle mit entsprechender Kapazität und Infrastruktur, gute internationale Anbindung, ausreichende Unterkünfte in der Region sowie organisatorische, sicherheitstechnische und nachhaltige Umsetzungskompetenz der Host City umfassen. In der ersten Bewerbungsphase (Interessensbekundung) ist die Mindestanforderung, dass die Austragungsstätte für einen Zeitraum von mindestens acht Wochen – sieben Wochen vor dem Finale und eine Woche danach – exklusiv zur Verfügung steht und dass das Publikumsfassungsvermögen in der Showhalle (Performance Area) rund 10.000 Personen umfasst.
Kontakte und Termine
Das erforderliche Formular zur Interessensbekundung ist unter der.ORF.at/ESC2026 abrufbar. Nähere Unterlagen erhalten geeignete BewerberInnen sobald sie die Interessensbekundung abgegeben haben.
Interessensbekundungen, die die Mindestanforderung nicht erfüllen, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen als Host City ESC 2026 sind bis Freitag, den 4. Juli 2025 um 12:00 Uhr (MESZ), elektronisch einzureichen.