Bürgeranwalt
Identitätsdiebstahl
Herr B. hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt, weil er unerfreuliche Post von der Sozialversicherung der Selbständigen, der SVS bekommen hat. Er soll mehr als 1600 Euro zahlen, ansonsten werde er gepfändet. Herr B., der blind ist, betreibt gar kein Gewerbe, er ist angestellt und nicht selbständig. Daher geht er von einem Irrtum aus, der leicht aufzuklären sein müsste. Doch weit gefehlt. Offenbar hat jemand auf seinen Namen mit seiner E-Mail-Adresse und seiner Telefonnummer tatsächlich einen Gewerbebetrieb angemeldet. Und Herr B. soll jetzt beweisen, dass nicht er es war, sondern wer anderer, jemand der seine Identität missbraucht hat. Das ist alles andere als einfach, weil es mittlerweile keinen Identitätsnachweis mehr braucht, um in Österreich ein freies Gewerbe anzumelden. Da reichen leicht verfügbare Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse.
(K)ein Recht auf Pensionistenausweis?
Eine pensionierte Volksschullehrerin aus Bad Vöslau hatte trotz Pensionsantritt jahrelang keinen Pensionistenausweis im Scheckkartenformat erhalten und wandte sich bereits im März 2023 an die Volksanwaltschaft. Die Bildungsdirektion Niederösterreich verwies wiederholt auf eine fehlende Rechtsgrundlage und bot lediglich den Pensionsbescheid als Ersatz an, was von der Betroffenen und den Volksanwälten als unzumutbar kritisiert wurde. Auch nach erneuter Behandlung im März 2024 war zunächst keine Lösung in Sicht, die Volksanwaltschaft sprach von einem Missstand in der Verwaltung. Nun wurde der Fall jedoch gelöst: Brigitte S. erhielt schließlich ihren Pensionistenausweis im Scheckkartenformat.
U-Bahn-Bau und Informationsfreiheit
Diplomingenieur Robert B. ersuchte bereits im Herbst des Vorjahres die Wiener Linien um Übermittlung von Messdaten, weil seine Wohnung im 7. Bezirk vom U-Bahn-Bau betroffen sein könnte. Für Herrn B. ist die Verweigerung seines Auskunftsersuchens aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes nicht nachvollziehbar, da die neue Trassenführung der U2 teilweise unter der bezeichneten Liegenschaft verlaufe und er Sorge etwa wegen allfälliger Senkungen und Niveauveränderungen habe. Sein Anliegen sei umso dringlicher - hätte es doch in der rund 1,5 km entfernten Pilgramgasse bereits letztes Jahr erhebliche Schäden an Häusern gegeben. Sind die Vermessungsdaten wirklich geheim, weil "kritische Infrastruktur" - oder hätte man ihm diese Daten übermitteln müssen? Welche Informationen müssen veröffentlicht werden und welche nicht? Welche rechtlichen Schritte stehen offen, wenn Informationen zu Unrecht zurückgehalten werden? Das wird in der Studiodiskussion behandelt.