Das Bild zeigt das Blutzuckermessen bei einem Kind
ORF / Klaus Ibitz
Die Teilnahme der an Diabetes-Typ-1 erkrankten Kinder an öffentlichen Kindergärten ist mangels nötiger Betreuung unmöglich

Bürgeranwalt

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Keine Assistenz für Kinder mit Diabetes-Typ-1

An Diabetes-Mellitus-Typ-1 erkrankte Kleinkinder bekommen offenbar in der Steiermark nicht überall die notwendige Betreuung, die ihnen die Teilnahme an öffentlichen Kindergärten ermöglichen würde. In einem Fall argumentiert die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, dass es sich bei Diabetes Typ 1 um eine „chronische, noch beeinflussbare Erkrankung“ handle und in einem anderen Fall argumentiert die Bezirkshauptmannschaft Liezen, dass die „gesetzliche Voraussetzung für die Anerkennung als Mensch mit Behinderung im Sinne des Steiermärkischen Behindertengesetzes nicht erfüllt werde“. Die Eltern von zwei betroffenen kleinen Buben fühlen sich diskriminiert und haben sich an Volksanwalt Bernhard Achitz gewandt. Die Volksanwaltschaft ortet einen Missstand im Gesetzesvollzug.

Das Bild zeigt das Blutzuckermessen bei einem Kind
ORF / Klaus Ibitz
Die Teilnahme der an Diabetes-Typ-1 erkrankten Kinder an öffentlichen Kindergärten ist mangels nötiger Betreuung unmöglich

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
© Volksanwaltschaft / Paul Gruber
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Bernhard Achitz ist seit 2019 Volksanwalt. Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich. Außerdem ist Achitz Generalsekretär des International Ombudsman Institute (IOI)

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Verfahrenshilfe mit unerwünschten Konsequenzen

Ein Zivilprozess endet nach drei Verhandlungen mit einer abgewiesenen Klage -ein Erfolg vor Gericht für die beklagte Pensionistin Irmgard K. Doch obwohl das Verfahren für sie positiv ausgeht, bleibt sie auf rund 20.000 Euro Anwaltskosten sitzen. Denn der Kläger hatte Anspruch auf Verfahrenshilfe und ist als Bezieher einer Mindestpension mittellos. Irmgard K. fordert, der Staat solle, wenn er Verfahrenshilfe bewilligt, auch die Kosten des verlorenen Verfahrens tragen. Wie ist die Verfahrenshilfe in Österreich geregelt und welche rechtspolitischen Fragen wirft das auf? Dazu wird im Studio diskutiert.

Im Bild ist das Schild des Landesgerichts für Zivilrechtssaachen Graz zu sehen
ORF
Verfahren gewonnen und trotzdem zur Kasse gebeten