Bürgeranwalt
Rätsel um AMS-Geldanweisung
Herr S. erhält Arbeitslosengeld, diese Leistung des AMS bekam er letztes Jahr als Barauszahlung. Da der Salzburger auf Wohnungssuche war, hatte er seine Meldeadresse bei einer Salzburger Sozialeinrichtung. Dort wurden ihm üblicherweise die Postbenachrichtigungen hinterlegt. Doch als Herr S. im Dezember letzten Jahres die 885 Euro bei der Postfiliale abholen wollte, war das Geld schon behoben. Eine Herrn S. unbekannte Person hat das Geld unrechtmäßig abgeholt. Wer haftet für diesen Schadensfall? Herr S. hat die Volksanwaltschaft um Unterstützung ersucht.
Lösung bei Konflikt um Platz im Pflegeheim
Die 95 Jahre alte Mutter von Frau D. wohnt in Kärnten und wird zuhause von einer 24-Stunden-Pflege betreut. Ihre Tochter lebt in Oberösterreich, über 300 km entfernt und ist die einzige Angehörige. Da sich der Zustand der Mutter verschlechtert, versucht Frau D. seit über zwei Jahren einen Pflegeplatz in Oberösterreich zu organisieren. Vergeblich, denn ohne Wohnsitz in Oberösterreich sei keine Anmeldung möglich, so der Sozialhilfe-Verband in Oberösterreich. Frau D. hat sich an die Volksanwaltschaft um Unterstützung gewandt. Mittlerweile wurde eine Lösung erreicht.
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz

Bernhard Achitz ist seit 2019 Volksanwalt. Er ist zuständig für Soziales, Pflege und Gesundheit. Auf Bundesebene prüft er Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie. Anliegen von Menschen mit Behinderungen, aber auch Themen wie Mindestsicherung, Grundversorgung und Gesundheitsverwaltung bis hin zur Jugendwohlfahrt, dem Tierschutz und dem Veterinärwesen fallen auf Landesebene in seinen Aufgabenbereich. Außerdem ist Achitz Generalsekretär des International Ombudsman Institute (IOI)
Kontakt zur Volksanwaltschaft
Fehlerhafte Verhütungsmittel – Gerichtsverfahren abgeschlossen
Ein Materialfehler bei der Produktion einer Verhütungsspirale hatte schwerwiegende Auswirkungen auf hunderte Frauen in Österreich. Dadurch konnte es zu sogenannten „Spontan- Brüchen“ der Seitenarme kommen. Die Folge waren medizinische Komplikationen. Der Verbraucherschutzverein hat Klagen wegen Schadenersatz und Schmerzengeld unterstützt. Nunmehr sind die meisten Verfahren beendet, ein Fall ist noch am EuGH anhängig. Es geht um die ungeplante Geburt eines Kindes. Die Eltern haben Verdienstentgang eingeklagt. Im Bürgeranwalt-Studio diskutieren Univ. Prof. Dr. Wolfgang Zankl und Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein die Rechtslage.
Hautkrebs nicht erkannt?
Herr P. meint, dass sein Hautarzt im Zuge einer Untersuchung einen bösartigen Tumor an seiner Nase nicht erkannt hat. Obwohl er ihn auf einen Knoten aufmerksam gemacht habe, habe der Hautarzt – so Herr P. – gesagt: „Da ist nichts“. Wenige Monate nach dieser Untersuchung wurde bei ihm dann aber tatsächlich ein Basaliom – weißer Hautkrebs – an der Nase diagnostiziert. Eine aufwendige Operation war die Folge. Herr P. hat seinen Hautarzt auf Schadenersatz geklagt. Dieser bestreitet, etwas übersehen zu haben und meint, er sei nicht wegen eines Knotens, sondern wegen störender Äderchen zu ihm in die Ordination gekommen. Jetzt liegt ein Urteil erster Instanz in der Causa vor.