Frischer Anstrich
Geht es um das kulturelle Erbe Österreichs, gehen in den meisten Fällen die Wogen hoch. Vom verfallenen Biedermeier-Häuschen bis zur mächtigen Burg, vom einstürzenden, 400 Jahre alten Gasthof bis zum einst prächtigen Schlosshotel – an die 40 000 Objekte stehen hierzulande unter Denkmalschutz.
Hat man damit zu tun, sitzt man zwischen allen Stühlen. Die Behörde will bewahren, die Politik fordert Standards, die Eigentümer müssen sich Investitionen auch leisten können. Eine schier unendliche Geschichte, die seit mittlerweile 101 Jahren die Öffentlichkeit beschäftigt. Am 25. September 1923 verabschiedete die damals erst fünf Jahre alte Republik ihr Denkmalschutzgesetz. Jetzt soll durch eine Novelle das in die Jahre gekommene Gesetz einen neuen Anstrich bekommen und für die nächsten hundert Jahre fit gemacht werden. Die Erhaltung des Kulturerbes kostet viel Geld und nicht alle, oft privaten Eigentümer können es sich leisten, die Gebäude in Schuss zu halten. Andere wiederum lassen Gebäude gezielt verfallen, um dann etwas Neues und Profitables zu bauen.
Das soll sich jetzt ändern, zumindest wenn es nach dem Willen der Regierung geht. Denn bisher hatte das Bundesdenkmalamt keine Handhabe für Fälle, in denen Eigentümer aus reiner Gewinnabsicht das Objekt verfallen ließen, sodass ein Abriss der letzte verbleibende Ausweg war. Außerdem sind in der Novelle etwa auch Maßnahmen der Energieeffizienz und der nachhaltigen Energiegewinnung verankert. Auch der UNESCO-Welterbe-Schutz soll in Zukunft im neuen Gesetz genau festgeschrieben werden und das Bundesdenkmalamt eine zentrale Koordinationsrolle einnehmen. Darüber hinaus werden zusätzliche sechs Millionen Euro jährlich für Förderungen zur Verfügung gestellt. Am 12. März wird die Novelle dem Kulturausschuss vorgelegt.
Der kulturMontag hat das Gesetz unter die Lupe genommen.
TV-Beitrag: Stefanie Simpkins & Nicola Eller