Eine Luftbildaufnahme der Gärtnerei ist am Bild zu sehen
ORF / Gerd Fellner

Bürgeranwalt

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Aus für Gärtnerei

Die Schwechater Gärtnerin Johanna R. führt ihren Familienbetrieb bereits in fünfter Generation, nun droht das Aus: Die Stadtgemeinde will mehrere Gebäude wegen Baumängeln abreißen lassen. Ein in Aussicht gestellter neuer Pachtvertrag sieht weniger Fläche vor, was die Gärtnerin ablehnt. Sie vermutet, dass die Gemeinde das Grundstück für andere Zwecke verwenden möchte und hat die Volksanwaltschaft eingeschaltet. Wem gehören die Gebäude eigentlich und wer ist für die Erhaltung zuständig?

Ein Blick in die Gärtnerei mit verschiedenen Pflanzen und Blumen auf den Tischen und in den Regalen
ORF / Gerd Fellner
Kann das drohende Aus der Gärtnerei abgewendet werden?

Volksanwältin Gaby Schwarz

Volksanwältin Gaby Schwarz
© Volksanwaltschaft / Paul Gruber
Volksanwältin Gaby Schwarz

Die Burgenländerin Gaby Schwarz ist seit 11. Juli 2022 Volksanwältin. Auf Bundesebene ist sie für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie die Landesverteidigung zuständig. Auf Landesebene prüft Schwarz die Gemeindeverwaltungen und alle kommunalen Angelegenheiten (Raumordnung, Baurecht, Wohn- und Siedlungswesen, Landes- und Gemeindestraßen) sowie die Friedhofsverwaltung.

Kontakt zur Volksanwaltschaft

Montagsauto

38.000, - Euro zahlt Familie F. aus Niederösterreich für einen Vorführwagen der Marke Alfa Romeo. Kurz nach dem Kauf treten die ersten Schäden auf. Die Familie spricht von einem „Montagsauto“, das öfter in der Werkstatt stehe, als auf der Straße. Das Auto sei so oft abgeschleppt worden, dass sie das Vertrauen in den Wagen verloren hätten. Haben sie Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufes?

Im Bild ist das Armaturenbrett des Autos zu sehen, es leuchtet erneut eine Warnmeldung auf
ORF / Gustl Gschwantner
Haben die Fahrzeugbesitzer Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufes?

Imker versus Gemeinde

Der Erwerbsimker Harald S. hat von der niederösterreichischen Marktgemeinde Sooß ein Grundstück im Betriebsgebiet gekauft. Die Auflage war: Wenn er nicht innerhalb einer Frist dort einen Betrieb errichtet, kann die Gemeinde das Grundstück wieder zurückkaufen - und zwar zum selben Preis, zu dem sie es dem Imker verkauft hat. Herr S. hat dann rund 50 Bienenstöcke auf dem Grundstück platziert. Für die Gemeinde entspricht das aber nicht einer Betriebserrichtung, außerdem kam es wegen der Bienen zu Anrainerbeschwerden. Der Streit landete dann bei Gericht. Muss er nun das Grundstück wieder zurückgeben?

Der Imker ist bei der Kontrolle einiger Bienenstöcke zu sehen
ORF / Flora Drapal
Muss der Imker das Grundstück zurück geben?