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REAL-SATIREN: VON UNSCHULDSVERMUTUNGEN UND ABHÖRPROTOKOLLEN

Kabarett und Satire als Aufdeckermedien
Es gilt die Unschuldsvermutung – bis das Gegenteil bewiesen ist. Das hat der ehemalige Finanzminister der Republik mit seiner Selbstanzeige wegen nicht versteuerter Gewinne nun selbst erledigt. Eine Causa erhält damit Transparenz, andere bleiben im Ungefähren – im Bereich der Spekulation und Mutmaßung.
 
Das Recht auf Wahrheit
Journalist Florian Klenk (Falter) während der Verleihung des Alfred Worm Preises (c) APA/Georg Hockmuth
Das liegt nicht an mangelhaft recherchierenden Journalisten, sondern an der österreichischen Gesetzeslage, die in laufenden Verfahren Veröffentlichungsverbote zum Schutz des Einzelnen vorsieht.

Doch hat die Öffentlichkeit nicht ein Recht auf Information, was die Mächtigen, was engmaschig vernetzte mutmaßliche Täter so treiben? Und wie sehr darf, ja muss die Kunst, zumal die Kleinkunst, da aus demokratiepolitischen Überlegungen in die Presche springen?

Eine Vorlesung der Abhörprotokolle von Walter Meischberger, Karl-Heinz Grasser und Ernst Karl Plech, die im Zentrum der Berichterstattung um den Buwog-Skandal stehen, geriet im Audi Max zur Realsatire. Die Kabarettisten Florian Scheuba, Robert Palfrader und Thomas Maurer brachten in dieser "Lehrveranstaltung" bisher Unveröffentlichtes zu Gehör und sorgten so für viele Lacher - und noch mehr Fassungslosigkeit. Am 1. Februar wird die Vorlesung wiederholt.

Der kultur.montag befragt Thomas Maurer, den Verfassungsspezialisten Heinz Mayer und den Journalisten Florian Klenk nach dem Recht auf Wahrheit – in den Medien und auf der Bühne.

TV-Beitrag: Wolfgang Beyer
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