|
|
 Wer jetzt glaubt, nur branchenähnliche Firmen dürfen diese Farbe - immerhin eine der vier Grundfarben jedes Farbdruckes - nicht verwenden, der irrt.
In Deutschland ging die Telekom vor Gericht gegen einen Kleinstverlag bis zur dritten Instanz vor. Dieser Verlag hatte Magenta in seiner Werbung als Hintergrundfarbe verwendet. Auf die Frage, was ein Kleinstverlag mit einem Telekommunikationsunternehmen wie der Telekom zu tun hätte, war die Antwort: Das ist insofern "branchenähnlich" als die Telekom ja auch ein Verleger ist - gibt sie doch immerhin das Telefonbuch heraus ... |